Sind Kakerlaken gefährlich für den Menschen? Die kurze Antwort
Ja, Kakerlaken sind für den Menschen gefährlich – allerdings nicht durch direkten Angriff, sondern als Überträger von Krankheiten und Auslöser von Allergien. Laut der Einschätzung des Umweltbundesamtes gelten Schaben als bedeutende Hygieneschädlinge, die in Wohnungen, Gastronomiebetrieben und Krankenhäusern ein ernstzunehmendes Infektionsrisiko darstellen.
Die Gefahr entsteht vor allem dadurch, dass Kakerlaken zwischen Müll, Abwasser und Lebensmitteln pendeln. Dabei nehmen sie Bakterien, Viren und Pilzsporen an Panzer und Beinen auf und verteilen diese in Ihrer Küche. Hinzu kommt: Ihr Kot und ihre Häutungsreste enthalten potente Allergene, die schwere Reaktionen verursachen können.
Wichtig zu wissen: Eine einzelne Schabe ist selten ein akuter Notfall – sie deutet aber fast immer auf einen versteckten Befall hin, da Kakerlaken nachtaktiv sind und sich tagsüber verstecken. Handeln Sie deshalb schnell, bevor sich die Population vermehrt.
Diese Krankheiten können Kakerlaken übertragen
Kakerlaken können zahlreiche Erreger verschleppen. Das Umweltbundesamt zu Schaben weist darauf hin, dass die Tiere Krankheitserreger und Allergene auf Lebensmittel und Oberflächen übertragen können – besonders über Kot und Körperausscheidungen. An Schaben nachgewiesene Erreger und die zugehörigen Krankheitsbilder:
- Salmonellose – verursacht starken Durchfall, Erbrechen und Fieber, übertragen über kontaminierte Lebensmittel.
- Magen-Darm-Infektionen durch E. coli – häufige Ursache für Durchfall und Bauchkrämpfe.
- Schimmelpilzsporen – können langfristig die Gesundheit beeinträchtigen.
- Allergene – Kot, Häutungsreste und Körperteile der Tiere können Allergien und Asthma auslösen.
Typhus, Paratyphus, Cholera oder Hepatitis A werden in der Fachliteratur als mögliche Übertragungswege diskutiert, sind für Schaben aber nicht belegt.
Die Übertragung erfolgt mechanisch: Die Schaben laufen durch verunreinigte Bereiche, nehmen Keime auf und hinterlassen diese auf Arbeitsflächen, in Schubladen und auf offenen Speisen. Auch ihr Kot kontaminiert Lebensmittel direkt.
Worauf erfahrene Schädlingsbekämpfer besonders achten: In unserer Praxis sehen wir häufig, dass Befall in Gastronomie und Bäckereien zuerst hinter Backöfen, in Spülmaschinendichtungen und an Kabeldurchführungen sichtbar wird – Stellen, die bei der täglichen Reinigung übersehen werden. Für gewerbliche Kunden bieten wir deshalb spezialisierte Lösungen im Bereich Schädlingsbekämpfung für Betriebe an, weil hier zusätzlich der Verlust der Betriebserlaubnis droht.
Risikogruppen, Allergien und Kakerlakenbisse
Nicht jeder Mensch reagiert gleich stark auf einen Kakerlakenbefall. Besonders gefährdet sind Kinder, Senioren, Schwangere und Personen mit geschwächtem Immunsystem – etwa nach Chemotherapie oder bei chronischen Erkrankungen. Bei diesen Gruppen können bereits geringe Erregermengen schwere Infektionen auslösen.
Allergien gehören zu den am häufigsten unterschätzten Folgen. Der Kot, Speichel und die Häutungsreste der Deutschen Schabe oder der Orientalischen Schabe enthalten Proteine, die Hautausschläge, laufende Nase, juckende Augen und vor allem Asthmaanfälle verursachen. Bei Kindern, die in stark befallenen Wohnungen aufwachsen, kann das Risiko, ein chronisches Asthma zu entwickeln, erhöht sein.
Beißen Kakerlaken? Ein typisches Beispiel aus dem Alltag: Eine Familie meldete sich bei uns mit angeblichen „Kakerlakenbissen" am Arm des Kindes – tatsächlich handelte es sich um eine allergische Hautreaktion auf Allergene im Schlafzimmer. Echte Bisse sind extrem selten und treten nur bei massivem Befall auf. Hinzu kommt die psychische Belastung: Ekel, Schlafstörungen und in Einzelfällen Katsaridaphobie (Angst vor Schaben) sind reale Folgen.
Was tun bei einem Kakerlakenbefall? Sofortmaßnahmen und Prävention
Bei einem Verdacht auf Kakerlakenbefall sollten Sie schnell handeln. Lagern Sie alle Lebensmittel in dicht verschließbaren Behältern, entsorgen Sie Müll täglich, lüften Sie feuchte Räume und beseitigen Sie Krümel sowie Haustierfutter konsequent. Der ADAC-Ratgeber zu Kakerlaken empfiehlt zusätzlich Gel-Köder, weil die Schaben den Wirkstoff ins Nest tragen.
Ein häufiger Fehler, den wir immer wieder sehen: Betroffene greifen zu Sprays aus dem Supermarkt – das tötet einzelne Tiere, treibt die restliche Population aber tiefer in Wandritzen und Hohlräume. Der Einsatz von Insektiziden gegen dieses Ungeziefer gehört in Profihände. Rufen Sie deshalb bei sichtbarem Befall direkt eine professionelle Kakerlakenbekämpfung an. Weitere Praxistipps finden Sie in unserem Ratgeber Kakerlaken erfolgreich bekämpfen.
Häufig gestellte Fragen
Kann eine Kakerlake ins Bett kommen?
Ja, Kakerlaken können nachts ins Bett krabbeln, suchen aber nicht gezielt Menschen auf. Sie folgen Wärme, Feuchtigkeit und Essensresten. Wenn Sie im Schlafzimmer essen oder Krümel auf der Bettwäsche liegen, steigt die Wahrscheinlichkeit. Verzichten Sie auf Essen im Bett und beauftragen Sie bei Sichtungen eine professionelle Bekämpfung.
Was passiert, wenn eine Kakerlake dich beißt?
Bisse sind extrem selten und treten meist nur bei massivem Befall auf. Mögliche Folgen sind Rötung, leichte Schwellung und in seltenen Fällen Sekundärinfektionen durch Bakterien am Panzer. Desinfizieren Sie die Stelle sofort gründlich und beobachten Sie sie. Bei Entzündungszeichen oder Fieber sollten Sie einen Arzt aufsuchen.
Sind Kakerlaken meldepflichtig?
Eine eigene gesetzliche Meldepflicht für Schabenbefall gibt es nicht – weder im Privathaushalt noch im Betrieb. Für Lebensmittelbetriebe gilt aber Anhang II der EU-Hygieneverordnung (EG) Nr. 852/2004: Sie müssen geeignete Verfahren zur Schädlingsbekämpfung vorhalten und einen Befall dokumentieren. Das ist Teil des HACCP-Konzepts und wird bei jeder amtlichen Kontrolle geprüft. Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Pflegeheime führen nach § 36 Infektionsschutzgesetz einen Hygieneplan, in dem die Schädlingsbekämpfung geregelt sein muss. Ein Fachbetrieb ist zwar nicht ausdrücklich vorgeschrieben – praktisch führt aber kein Weg daran vorbei, weil die wirksamen Präparate nur mit Sachkundenachweis angewendet werden dürfen.

