Methoden der Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft im Überblick
Welche Methode für Ihren Betrieb passt, hängt vom Schädling, der Kultur und den rechtlichen Vorgaben ab. Wir empfehlen, die vier Hauptverfahren nicht isoliert, sondern aufeinander abgestimmt einzusetzen.
Chemisch, biologisch, mechanisch, biotechnisch: Die 4 Hauptverfahren
Die chemische Bekämpfung nutzt Pflanzenschutzmittel und Rodentizide und ist stark reguliert. Rechtlich gilt dabei: Mittel gegen Ratten und Mäuse in Stall und Lager sind Biozide, Mittel zum Schutz der Kulturpflanzen auf dem Acker sind Pflanzenschutzmittel; für sie gilt das Pflanzenschutzgesetz mit eigenem Sachkundenachweis. Mechanische Verfahren wie Schlagfallen, Netze oder Hackgeräte arbeiten ohne Gift. Biologische Methoden setzen Nützlinge, Mikroorganismen oder Naturstoffe ein. Das Institut für Biologischen Pflanzenschutz des Julius Kühn-Instituts gibt Einsteigern einen ersten Überblick. Biotechnische Verfahren arbeiten mit Pheromonen und Lockstoffen. Im Obst- und Weinbau verwirren Pheromondispenser zum Beispiel Apfel- und Traubenwickler. Im Ackerbau dienen Pheromonfallen bisher nur der Überwachung, etwa von Drahtwürmern und Maiszünslern.
Integrierter Pflanzenschutz (IPM): Das gesetzlich vorgeschriebene Konzept
Der Integrierte Pflanzenschutz ist für alle Landwirte verbindlich, die Pflanzenschutz betreiben, und beruht auf acht allgemeinen Grundsätzen, unter anderem Vorbeugung, Überwachung, Schwellenwerte und Vorrang nichtchemischer Verfahren. Konkret heißt das: Erst Fruchtfolge und resistente Sorten wählen, dann Monitoring betreiben, Bekämpfung nur ab überschrittener Schadschwelle einleiten und dabei die schonendste wirksame Methode bevorzugen. Bei Fachrechtskontrollen wird der integrierte Pflanzenschutz abgefragt, zum Beispiel mit einem Fragebogen, den Sie bei Ihren Pflanzenschutzunterlagen aufbewahren.
Schadnagerbekämpfung: Ratten und Mäuse im Agrarbetrieb effektiv bekämpfen
Ratten und Mäuse verursachen Fraßschäden an Lagergut und verunreinigen Futtermittel. Nagetiere gelten außerdem als Hauptreservoir von Leptospiren, den Erregern der Leptospirose, die auch Schweine und Rinder befallen. Die Schadnagerbekämpfung in landwirtschaftlichen Betrieben verlangt ein systematisches Vorgehen aus Köderstationen, Schlagfallen und konsequenter Hygiene. Wenn der Befall über einzelne Sichtungen hinausgeht, lohnt sich eine professionelle Rattenbekämpfung durch geprüfte Fachkräfte.
Antikoagulante Rodentizide richtig einsetzen
Antikoagulante Rodentizide wirken in der Regel erst 3 bis 7 Tage nach der Aufnahme. Setzen Sie Köder nur in manipulationssicheren Köderstationen ein, dokumentieren Sie jede Auslage, kontrollieren Sie die Köderstellen mindestens wöchentlich und entfernen Sie nach Abschluss alle Köder. Kontrollabstände und Dauer der Bekämpfung schreibt die Gebrauchsanweisung des jeweiligen Produkts verbindlich vor. Eine dauerhaft ausgelegte, selten kontrollierte Beköderung fördert Resistenzen. Für die Lagerhaltung empfehlen wir, Mäuse wirksam bekämpfen zu lassen, wenn der Sachkundenachweis fehlt.
Schlagfallen und Bekämpfung ohne Gift als Alternative
Bei vereinzelt auftretenden Mäusen und Ratten sind Schlagfallen dem Gift grundsätzlich vorzuziehen. Sie gehören in Innenräume und auf die Laufwege der Tiere, zum Beispiel an Wände. Stellen Sie die Falle im rechten Winkel zur Wand auf, mit dem Auslöser zur Wand. Im Außenbereich sind Schlagfallen nicht geeignet, weil sie dort auch andere Tiere treffen können. Kontrollieren Sie Fallen mindestens täglich, am besten alle 12 Stunden; diese Kontrolle muss laut LAVES eine Person mit Sachkunde nach dem Tierschutzgesetz übernehmen. Köderstellen kontrollieren Sie mindestens wöchentlich. Halten Sie jede Kontrolle in einem einfachen Ködertagebuch fest.
Sachkundenachweis 2026: Was Landwirte rechtlich beachten müssen
Antikoagulante Rodentizide dürfen nur von sachkundigen Anwendern eingesetzt werden. Für die Schadnagerbekämpfung im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb bleibt der Pflanzenschutz-Sachkundenachweis in der Übergangsfrist bis zum 28. Juli 2030 ausreichend; danach erkennen die Behörden die Pflanzenschutz-Sachkunde dafür nicht mehr an. Welche Qualifikation Landwirte dann genau brauchen, ist noch nicht abschließend geregelt; die zugehörige Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 541) ist noch in Arbeit. Eine Ausbildung zum Schädlingsbekämpfer ist der Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung gleichgestellt. Details dazu erläutert der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen zum Sachkundenachweis Rodentizide. Wichtig für die Planung: Rattengift mit Antikoagulanzien durfte nur bis zum 25.04.2026 an Privatleute verkauft werden. Nach dem 22.10.2026 dürfen Privatleute auch Restbestände nicht mehr verwenden. Seit dem 1. Juli 2026 werden Rodentizide außerdem nicht mehr für die befallsunabhängige Dauerbeköderung zugelassen. Nach Ablauf der Abverkaufs- und Aufbrauchfristen von insgesamt einem Jahr dürfen sie nur noch bei einem zuvor festgestellten Befall ausgelegt werden. Die Regeln im Detail erklärt das Umweltbundesamt. Den jeweils aktuellen Stand veröffentlicht der Deutsche Schädlingsbekämpfer-Verband. Der Sachkundelehrgang endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung. Der Nachweis gilt sechs Jahre und verlängert sich mit einem anerkannten Fortbildungslehrgang um jeweils sechs Jahre.
Ohne gültige Sachkunde drohen Bußgelder, und der Bezug professioneller Köder über den Fachhandel ist gesperrt. Wir empfehlen, die Schulung frühzeitig zu absolvieren, da Kursplätze knapp werden. Einen fachlichen Überblick gibt das niedersächsische LAVES. Im Land Bremen ist für die Anzeige der Verwendung bestimmter Biozidprodukte nach der Gefahrstoffverordnung die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen zuständig. Für Höfe im Land Bremen gilt außerdem die Bremer Rattenbekämpfungsverordnung: Wer einen Rattenbefall oder den Verdacht darauf feststellt, muss das unverzüglich melden, in der Stadt Bremen beim Gesundheitsamt, in Bremerhaven beim Magistrat. Den Befall müssen geeignete Fachkräfte bekämpfen, sofern Sie nicht selbst dazu befugt sind, und Maßnahmen und Ergebnis sind der Stelle mit Nachweisen zu melden.
Biologische Schädlingsbekämpfung und Prävention: Langfristige Strategien
Biologische Verfahren sind ein wesentlicher Bestandteil des integrierten Pflanzenschutzes und für den ökologischen Anbau von herausragender Bedeutung.
Nützlinge: Raubmilben, Nematoden und Schlupfwespen im Einsatz
Die Auswahl ist breit: Schlupfwespen (Trichogramma) gegen den Maiszünsler, Raubmilben gegen Spinnmilben im Gewächshaus, Nematoden gegen den Dickmaulrüssler. Gegen den Drahtwurm haben insektenpathogene Nematoden in Versuchen bisher nicht überzeugt. Pflanzenschädigende Nematoden im Boden vermehren sich bei enger Fruchtfolge, etwa mit Kartoffeln oder Zuckerrüben, stark. Eine weite Fruchtfolge beugt dem vor. Anbieter biologischer Pflanzenschutzmethoden liefern Nützlinge mit Anwendungsplan.
Farmhygiene und Schädlingsmonitoring als Fundament
Räumen Sie Futterreste täglich weg, dichten Sie Lagerräume ab und halten Sie einen freien Schotterstreifen rund um Gebäude ein. Für das Monitoring gibt es auch digitale Fallen und Sensoren. Verarbeiten Sie Lebensmittel weiter, verbinden Sie Hygiene und Monitoring mit einem HACCP-Konzept im Betrieb; die reine Primärproduktion, also der Hof, der erntet, aber nicht weiterverarbeitet, ist davon ausgenommen.
Fazit: Die richtige Strategie für Ihren Betrieb
Am wirksamsten ist meist eine Kombination: Prävention durch Hygiene und Bauweise, Monitoring zur Frühwarnung, Nützlinge gegen Insekten und, wo nötig, gezielter chemischer Einsatz mit Sachkunde. Für größere Betriebe bieten sich Betreuungsverträge an: Unsere Lösungen für Unternehmen verbinden Monitoring mit lückenloser Dokumentation.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird die Schädlingsbekämpfung im Betrieb abgerechnet?
Die Kosten für einen professionellen Schädlingsbekämpfer variieren je nach Aufwand, Schädlingsart und Region. Faktoren wie Anfahrt, Befallsgröße und benötigte Nachkontrollen beeinflussen den Preis zusätzlich. Für Betriebe bieten wir Betreuung mit transparenten Pauschalen, Monitoring und lückenloser Dokumentation für Audits und Behörden an.
Wer darf Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft durchführen?
Landwirte mit gültigem Sachkundenachweis dürfen in ihrem Betrieb selbst bekämpfen, inklusive antikoagulanter Rodentizide. Bis zum 28. Juli 2030 genügt dafür der Pflanzenschutz-Sachkundenachweis, danach gilt die Pflanzenschutz-Sachkunde dafür nicht mehr; die Nachfolgeregelung wird gerade erarbeitet. Pflanzenschutzmittel dürfen Sie im Betrieb nur mit Sachkundenachweis anwenden. Schlagfallen für Ratten und Mäuse muss laut LAVES eine Person mit Sachkunde nach dem Tierschutzgesetz kontrollieren. Bei größerem Befall empfehlen wir einen geprüften Schädlingsbekämpfer. Für Begasungen braucht der Betrieb eine behördliche Erlaubnis, die verantwortliche Person einen Befähigungsschein nach Anhang I Nummer 4.5 der Gefahrstoffverordnung.
Welcher Schädling verursacht die größten Schäden in landwirtschaftlichen Betrieben?
Eine allgemeine Rangliste gibt es nicht. Ratten und Mäuse verunreinigen Lebensmittel und vernichten Vorräte. Im Ackerbau hängt der Schaden stark vom Befall und der Bewirtschaftung ab: Größere Verluste durch den Maiszünsler treten vor allem dort auf, wo Maisstoppeln nicht ausreichend zerkleinert und untergepflügt werden, und Raps gleicht moderate Knospenverluste durch den Rapsglanzkäfer in normalen Jahren meist aus. Welcher Schädling bei Ihnen dominiert, hängt von Kultur, Region und Lagerstruktur ab. Das macht regelmäßiges Monitoring so wertvoll.
Wie beugen Sie Ratten und Mäusen im Betrieb vor?
Verhindern Sie, dass Nager an Futter, Vorräte und Wasser kommen, verschließen Sie Spalten und Löcher in Gebäuden und beseitigen Sie Unrat, der als Unterschlupf dienen kann.

