Eine Taube auf einem Ast

Taubennest entdeckt: Rechtssicher handeln, Tiere schützen und Nestbau vorbeugen

Sie haben auf Ihrem Balkon, Fenstersims oder Dachvorsprung ein Taubennest entdeckt und fragen sich, was Sie jetzt tun dürfen? Ein Tauben Nest ist eine flache, lose Konstruktion aus Zweigen und Ästen, die Stadttauben und Wildtauben als Brutplatz an geschützten Stellen am Gebäude anlegen und oft über mehrere Bruten hinweg nutzen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie tierschutzkonform und rechtssicher handeln, wann ein Eiertausch mit Gipseiern erlaubt ist und mit welchen baulichen Maßnahmen Sie künftigen Nestbau dauerhaft verhindern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nest mit Eiern nicht entfernen: Aktive Brut ist geschützt – bei Stadttauben über das Tierschutzgesetz, bei wildlebenden Arten zusätzlich über das Bundesnaturschutzgesetz.
  • Empfindliche Strafen: Bei Stadttauben drohen nach § 17 und § 18 Tierschutzgesetz Geldstrafe oder Bußgeld bis 25.000 Euro, bei wildlebenden Arten bis zu 50.000 Euro nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
  • Eiertausch nur bei Stadttauben: Und nur, solange der Embryo noch nicht empfindungsfähig ist – praktisch in den ersten rund fünf Bebrütungstagen.
  • Prävention vor Bekämpfung: Schrägbleche, Spikes und engmaschige Netze verhindern Nestbau dauerhaft.
  • Hygiene beachten: Taubenkot kann Krankheiten wie Ornithose und Salmonellen sowie Milben übertragen – immer mit Schutzausrüstung arbeiten.

Taubennest gefunden – das sollten Sie sofort tun

Bevor Sie irgendetwas anfassen, prüfen Sie aus sicherer Entfernung, ob sich bereits Eier oder Jungtiere im Nest befinden. Diese Beobachtung entscheidet über Ihre nächsten Schritte: Liegen Eier drin, ist das Nest aktiv und steht unter Schutz. Wildlebende Tauben fallen unter die EU-Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) und das deutsche Tierschutzgesetz. Die Stadttaube ist dagegen eine verwilderte Haustierform und damit keine wild lebende Art im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – geschützt ist sie über das Tierschutzgesetz. In beiden Fällen gilt: Manipulation am aktiven Nest kann geahndet werden.

Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:

  1. Aus einigen Metern Abstand beobachten, ob Tauben das Nest anfliegen oder darauf sitzen.
  2. Inhalt prüfen: Sind Eier, nackte Küken oder befiederte Jungtiere zu sehen?
  3. Bei aktivem Nest: Lassen Sie die Tiere in Ruhe brüten – rechnen Sie ab dem vollständigen Gelege mit rund sechs bis sieben Wochen.
  4. Bei leerem Nest ohne Eier: Sie dürfen es jetzt entfernen und sofort Präventionsmaßnahmen umsetzen.
  5. Im Zweifel: Kontaktieren Sie den örtlichen Tierschutzverein oder die Untere Naturschutzbehörde.

Ein typisches Beispiel aus unserer Praxis: Eine Mieterin meldete uns ein Nest auf ihrem Balkon, kurz vor dem Sommerurlaub. Wir haben ihr geraten, abzuwarten – nach einigen Wochen waren die Jungtiere ausgeflogen, der Balkon konnte gereinigt und mit Spikes ausgestattet werden. Hätte sie das Nest vorschnell entsorgt, drohte ein empfindliches Bußgeld. Weiterführende Hinweise zum tierschutzkonformen Umgang finden Sie in den Tierschutzhinweisen von PETA.

Wie sieht ein Taubennest aus und woran erkennen Sie es?

Ein Taubennest wirkt auf den ersten Blick provisorisch: lose aufgeschichtete Zweige, dünne Äste, Halme und manchmal sogar Draht oder Plastikreste als Nistmaterial. Der Durchmesser ist meist überschaubar, die Mulde ist flach. Häufig finden Sie das Nest an einem geschützten Brutplatz – Fenstersims, hinter Klimaanlagen, in Mauernischen oder unter Dachvorsprüngen. Die Eier sind reinweiß, leicht glänzend und vergleichsweise klein; meist liegen genau zwei davon im Gelege.

Stadttaube, Ringeltaube oder Türkentaube – wer baut wo?

Die Stadttaube ist die häufigste Art an Gebäuden – sie stammt von verwilderten Haustauben ab und brütet das ganze Jahr über. Ihre Population ist in vielen Städten dicht und auf Bruchstellen am Bau angewiesen. Die Ringeltaube nistet bevorzugt in Bäumen und Hecken, gelegentlich auch auf Balkonen. Die Türkentaube wählt offene Äste und Dachrinnen. Wichtig: Bei Wildtauben wie Ringel- und Türkentaube ist jede Manipulation am Nest verboten, auch ein Eiertausch ist nicht erlaubt.

Brutbiologie: Wochen-Timeline von Nestbau bis Ausflug

Der Nestbau erfolgt innerhalb weniger Tage. Kurz darauf legt das Weibchen das erste Ei, ein bis zwei Tage später das zweite. Die Bebrütung dauert 17 bis 18 Tage. Die Jungtauben verlassen das Nest nach 23 bis 25 Tagen und sind mit 30 bis 35 Tagen selbstständig – ab vollständigem Gelege also rund sechs bis sieben Wochen. Stadttauben können mehrmals jährlich brüten. Detaillierte Daten finden Sie in der FAQ der Stadt Braunschweig.

Rechtliches: Tierschutzgesetz, Naturschutzrecht und was Sie nicht dürfen

Wer ein aktives Taubennest entfernt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und – bei wildlebenden Arten – zusätzlich gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Beide Vorschriften verbieten das Töten, Verletzen oder erhebliche Stören brütender Tiere. Taubennester dürfen ausschließlich vor Beginn des Nestbaus oder nach dem Ausfliegen der Jungtiere entfernt werden. Bei der Stadttaube – einer verwilderten Haustierform – greift das Tierschutzgesetz: § 17 stellt das Töten ohne vernünftigen Grund unter Strafe, § 18 sieht Bußgelder bis 25.000 Euro vor. Bei wildlebenden Arten wie Ringel- oder Türkentaube gilt zusätzlich das Bundesnaturschutzgesetz mit einem Rahmen bis 50.000 Euro.

Situation Erlaubt? Rechtsgrundlage
Leeres Nest ohne Eier entfernen Ja Keine Brut, kein Schutz
Nest mit Eiern entsorgen Nein TierSchG (Stadttaube), zusätzlich BNatSchG bei Wildtauben
Eiertausch bei Stadttauben Nur betreut § 17 TierSchG, Tierschutzkonzept der Kommune
Manipulation an Wildtauben-Nest Nein § 44 BNatSchG
Nistplätze echter Gebäudebrüter entfernen Ganzjährig geschützt § 44 BNatSchG (nicht für Stadttauben)

Besonders wichtig: Fortpflanzungsstätten echter Gebäudebrüter wie Mauersegler, Schwalben oder Fledermäuse sind ganzjährig geschützt – auch wenn sie gerade nicht besetzt sind. Für Stadttauben gilt dieser ganzjährige Schutz nicht. Hausverwalter und Gewerbebetriebe sollten daher frühzeitig auf gewerbliche Objektsicherung setzen.

Eiertausch mit Gipseiern: Anleitung und Bezugsquellen

Der tierschutzgerechte Eiertausch ist bei Stadttauben in betreuten Taubenschlägen erlaubt und gilt als wirksame Methode zur Populationskontrolle. Dabei werden die echten Eier durch Gipseier ersetzt – die Tauben bebrüten diese weiter, ohne dass Nachwuchs entsteht. So bleibt das Brutverhalten ungestört, die Population sinkt nachhaltig. Zulässig ist der Tausch nur, solange der Embryo noch nicht empfindungsfähig ist – praktisch in den ersten rund fünf Bebrütungstagen.

So läuft der Eiertausch fachgerecht ab:

  1. Tierschutzverein oder Stadttaubenprojekt kontaktieren – Artbestimmung und Zeitfenster erfordern Erfahrung, deshalb sollten Sie den Tausch dort abwickeln lassen.
  2. Eier vorsichtig entnehmen, sobald das Gelege vollständig ist (nach wenigen Tagen).
  3. Gipseier passgenau einsetzen – Größe und Gewicht müssen den echten Eiern entsprechen.
  4. Stelle und Datum dokumentieren, um den nächsten Brutzyklus planen zu können.

Worauf erfahrene Tierschützer besonders achten: Die Gipseier müssen exakt zur richtigen Zeit eingesetzt werden – zu früh und die Taube legt nach, zu spät und der Embryo ist bereits entwickelt. Bezugsquellen sind Tierschutzvereine, kommunale Stadttaubenprojekte und spezialisierte Online-Shops. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung bietet das Handbuch Stadttaubenmanagement.

Nestbau vorbeugen und Taubenkot hygienisch entfernen

Nach dem Ausfliegen der Jungtiere sollten Sie sofort handeln, denn Tauben kehren oft an bewährte Brutplätze zurück. Tauben mögen waagerechte, geschützte Flächen – diese müssen Sie unattraktiv machen. Bewährt haben sich stumpfe Spikes auf Simsen und Geländern, Schrägbleche mit über 60° Neigungswinkel sowie engmaschige Netze für Balkone. Reinigen Sie den Bereich gründlich mit Wasser und Desinfektionsmittel.

Ein häufiger Fehler, den wir immer wieder sehen: Hauseigentümer bringen einzelne Spikes an, lassen aber benachbarte Flächen frei – die Tauben weichen einfach aus und nisten nur wenige Meter weiter. Wirksam ist nur eine flächendeckende Lösung. Wichtig ist zudem die regelmäßige Kontrolle: Netze müssen straff gespannt bleiben, damit sich keine Vögel verheddern – das schreibt das Tierschutzgesetz vor. Bei wiederkehrendem Befall empfehlen wir professionelle Taubenabwehr durch geprüfte Schädlingsbekämpfer.

Hygiene & Gesundheitsrisiken: Ornithose, Salmonellen, Milben

Taubenkot kann Ornithose, Salmonellen und Pilzsporen übertragen. Tragen Sie beim Reinigen immer FFP2-Maske, Handschuhe und Schutzbrille. Befeuchten Sie den Kot vor dem Entfernen, um Staubaufwirbelung zu vermeiden. Besonders Taubenmilben können in Wohnräume einwandern und Hautreaktionen auslösen – mehr dazu in unserem Beitrag zu Milben im Wohnbereich.

Fazit: Tierschutzkonform handeln statt vorschnell entfernen

Ein Taubennest erfordert Geduld und Sachverstand: Aktive Nester sind tabu, Prävention ist der Schlüssel. Beobachten Sie zuerst, prüfen Sie die Art – Stadttaube oder Wildtaube – und holen Sie im Zweifel fachlichen Rat ein. So handeln Sie sicher, vermeiden Bußgelder und schützen die Tiere. Bei Unsicherheit oder hartnäckigem Befall sind unsere Schädlingsbekämpfer in Bremen für Sie erreichbar.

Häufig gestellte Fragen

Wo haben Tauben ihre Nester?

Stadttauben nisten an geschützten Stellen am Gebäude: Fenstersims, Balkon, Dachvorsprung, Mauernischen, hinter Klimaanlagen oder Dachrinnen. Ringeltauben bevorzugen Bäume und dichte Hecken, gelegentlich auch begrünte Balkone. Türkentauben wählen offene Äste. Entscheidend für den Brutplatz sind Wetterschutz und eine waagerechte Auflage.

In welcher Zeit bauen Tauben Nester?

Der Nestbau dauert nur wenige Tage, danach erfolgt kurz darauf die Eiablage. Die Bebrütung dauert 17 bis 18 Tage, danach verlassen die Jungtauben das Nest nach weiteren 23 bis 25 Tagen. Die Brutsaison erstreckt sich über weite Teile des Jahres – Stadttauben brüten allerdings ganzjährig und können mehrere Bruten pro Jahr großziehen.

Was tun, wenn Tauben nisten?

Bei einem aktiven Nest mit Eiern dürfen Sie nichts entfernen. Kontaktieren Sie den lokalen Tierschutzverein für einen Eiertausch mit Gipseiern, sofern es sich um Stadttauben handelt. Bei einem leeren Nest ohne Eier reinigen Sie den Bereich gründlich und installieren sofort Präventionsmaßnahmen wie Spikes, Schrägbleche oder Netze.

Darf ich ein Taubennest einfach entfernen?

Nein, ein aktives Nest mit Eiern oder Jungvögeln dürfen Sie nicht entfernen. Tierschutzgesetz und – bei Wildtauben – Bundesnaturschutzgesetz schützen brütende Tiere ausdrücklich. Verstöße können bei Stadttauben Geldstrafe oder ein Bußgeld bis 25.000 Euro nach sich ziehen, bei wildlebenden Arten bis zu 50.000 Euro. Erlaubt ist die Entfernung nur vor dem Nestbau oder nach dem vollständigen Ausfliegen der Jungtiere. Fortpflanzungsstätten echter Gebäudebrüter wie Mauersegler oder Schwalben sind sogar ganzjährig geschützt – für Stadttauben gilt das nicht.

Inhaltsverzeichnis
Jan Niklas Blome
Veröffentlicht am
26.6.2026
Zuletzt aktualisiert am
4.9.2026

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